Neues

Liebe Eltern,

gestern Abend hat die Schule weitere Informationen erhalten. Den Brief des Ministers finden Sie unter dem unten angegebenen Link. Dort finden Sie auch den zeitlichen Rahmen für die Aufgaben.  Für die Notbetreuung gibt es auch weitere Regelungen. Diese finden Sie ebenfalls auf der Webseite der Landesschulbehörde. Wenn Sie Ihr Kind in die Notbetreuung geben wollen, dann müssen Sie sich mindestens einen Tag vorher in der Schule melden. Die Notbetreuung wird zahlenmäßig begrenzt werden müssen, da Abstandsregelungen eingehalten werden müssen. In der Notbetreuung wird kein Unterricht gemacht. Die Kinder können Ihre Aufgaben dort machen. Eine Hilfestellung seitens der Lehrer ist nicht vorgesehen. Es wird allen Kindern empfohlen eine Gesichtsmaske in der Notbetreuung zu tragen. Kinder, die Erkältungserscheinungen zeigen, können nicht an der Notbetreuung teilnehmen.


https://schulnetzmail.nibis.de/files/7fd8342e5f0a3320e33884b6814684ec/Leitfaden_fr_Eltern_Schlerinnen_und_Schler1.pdf

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