Erkältungssymptome

Liebe Eltern,

sollte Ihr Kind Erkältungserscheinungen aufweisen, darf ihr Kind auf behördliche Anweisung erst wieder in die Schule, wenn sie ein Attest vom Arzt oder ggf. einen negativen Coronatest vorweisen können.

Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrem Kinderarzt oder telefonisch beim Gesundheitsamt Ihres Landes.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert